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#11 Jochen Lober BESCHRÄNKT SOUVERÄN

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ZUSAMMENFASSUNG

Umfang: 152 Seiten

Bindung: Klappenbroschur
Preis: 23,00 Euro (D) 23,50 Euro (A/EU) 25,00 SFR (CH)
Format:
 16 x 23 cm

Erstveröffentlichung: September 2020

ISBN: 978-3-948075-19-4

Titelnummer: 10610

Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist nicht denkbar ohne den bald nach Ende des Zweiten Weltkrieges erkennbaren tiefen Riss zwischen den alliierten Siegermächten in Ost und West. Vor allem die USA drängten sehr rasch auf die Schaffung eines »Weststaates«, da sie ihre ideologische und militärische Vorherrschaft in Europa bedroht sahen. Den drei westlichen Besatzungsmächten schwebte dabei aber weniger ein »Deutschland als Ganzes« vor als vielmehr ein demokratisches, dezentralisiertes Staatsgebilde. Die nicht gerade leichte Aufgabe, eine Verfassung auszuarbeiten, wurde einem Parlamentarischen Rat überantwortet, der jedoch über keinen Verwaltungsapparat verfügte, welcher die anstehenden Beratungen sachgerecht hätte vorbereiten können.

 

Jochen Lober führt in eingehenden Analysen der Sitzungsprotokolle des Rates vor, unter welch schwierigen Bedingungen das bundesrepublikanische Grundgesetz schließlich zustande kam – bei ständigen Versuchen der westlichen Alliierten, Einfluss zu nehmen. Auch wenn es funktionsfähig wie eine Vollverfassung sein sollte, so war es doch, wie der neue Staat selbst, als Provisorium konzipiert worden. Die deutsche Seite, zumal ihre beiden Prota-gonisten Konrad Adenauer und Carlo Schmid, erwartete jedoch, dass sich die Mitwirkung der Besatzer am Grundgesetz auf eine Kontrollfunktion beschränken würde. Von den darin festgelegten Vorbehaltsrechten sollten die ehemaligen Alliierten ein letztes Mal nachhaltig Gebrauch machen, als sie unter Berufung auf das noch gültige Besatzungsstatut 1990 die Verhandlungen zur deutschen »Wiedervereinigung« führten, während der Bundesrepublik in dieser historischen Stunde nur ein Beobachterstatus zukam. Überzeugend weist Lober nach, dass das 1949 neugeschaffene Westdeutschland über diesen Zeitraum von vier Jahrzehnten hinweg nach außen hin kein souveräner Staat war.

 

Der Autor zeigt aber auch, wie sich das Grundgesetz in den Jahren nach seinem Inkrafttreten weniger zu einem Fundament und Feld der parlamentarischen Gesetzgebung als zum Feld der Verfassungsgerichtsbarkeit entwickelte. Eine problematische Tendenz, die sich in letzter Zeit noch verstärkt hat, wie die häufige Anrufung des Bundesverfassungsgerichts belegt. Dieses übernimmt somit indirekt staatsorganisatorische Funktionen, da die Politik, auch in ihrer Ausrichtung auf ein vereinigtes Europa, offenbar nicht mehr willens ist, das Interesse an Sicherheit und Selbstbehauptung – als höchste republikanische Staatsräson – über die Verteidigung individueller Rechte zu stellen.

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