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Thomas Hartung: 'MAN DARF KEINEN MUT BRAUCHEN, UM FREI ZU SPRECHEN'

„Identitärer Totalitarismus“ nannte Starpublizist Harald Martenstein das Phänomen, zu dem „Cancel Culture“ heute mutiert ist - und das ihn selbst traf. Es offenbart soziale, mediale, politische Abgründe.



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Kürzlich hat das Meinungsforschungsinstitut Allensbach zwei Umfragen veröffentlicht. Die erste, angesichts von Corona, zum medial vermittelten Bild der Wirklichkeit. Gerade noch 28 Prozent finden, sie bekämen aus den Redaktionen des Landes ein „wirklichkeitsgetreues Bild“ geliefert – vor zwei Jahren waren es noch 47 Prozent. Stattdessen geben nun 46 Prozent der Befragten an, dass die Medien „Panikmache“ betreiben würden. Wir erinnern uns: Das Vertrauen in die Medien hat auch während der Flüchtlingskrise sehr gelitten, nicht sofort, aber mit der Zeit. So sehr, dass sich Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo später gar bemüßigt fühlte, um Entschuldigung zu bitten.

Die zweite, nicht nur angesichts von Corona, zur Meinungsfreiheit. 45 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass man seine politische Meinung frei sagen könne. 44 Prozent antworteten, dass es besser sei, vorsichtig zu sein. Allensbach stellt die Frage in regelmäßigen Abständen, deshalb hat man einen Vergleichsmaßstab. 45 Prozent der Bürger, die die Meinungsfreiheit gewährleistet sehen: Das ist der niedrigste Wert, der je gemessen wurde. Die hohen 44 Prozent beim Team Vorsicht sind im Umkehrschluss Indiz dafür, dass es für diese Achtsamkeit offenbar handfeste, mindestens fremd-, vielleicht gar selbsterlebte Gründe geben muss. Hier steht nicht nur eine Entschuldigung noch aus, sondern nehmen die Gründe und die darauf gemaßregelten Personen in beängstigender Menge und Geschwindigkeit zu.


Wir bewegen uns von der globalen Utopie zur globalistischen Regression, behauptet Heinz Theisen in der NZZ. Für Differenzierungen sei globales Denken aber wenig geeignet. Unterscheidungen nach Qualifikation und Herkunft von Zuwanderern etwa seien bereits „Rassismus“, obwohl sie in Wirklichkeit den Unterschied für Arbeitsmarkt und Sozialstaat ausmachten. „In der ‚einen Menschheit‘ gelten alle Kulturen als gleich, und wenn und wo noch nicht, muss dies an unserer Unterdrückungspraxis liegen“, feixt Theisen. Ein fast schon anthroposophisch geprägter Multilateralismus träume von globalen herrschaftsfreien Diskursen. In einer nicht globalen, sondern multipolaren Welt wird hingegen mehr Selbstbehauptung durch Selbstbegrenzung gefordert sein: „Statt globaler Gleichheit und Gemeinsamkeit braucht eine von Gegensätzen durchzogene Welt den Aufbau neuer realistischer Gegenseitigkeiten.“


Doch weder Realität geschweige Gegensatz sollen heute wahrgenommen werden - und werden selbst juristisch für obsolet erklärt. Denn dass es genügend Menschen gibt, die sich zur Aufgabe gemacht haben, entscheiden zu wollen, was gesagt und geschrieben werden darf und was nicht, ist keine neue Erkenntnis, so Ben Krischke im Cicero. Bemerkenswert aber sei, dass gewisse Internetmobs tatkräftige Schützenhilfe von Leuten erhalten, „die meinen, besonders progressiv und aufgeklärt zu sein, sich aber von jeder Zuspitzung, jeder steilen These, jeder unbequemen Meinung triggern lassen, als hätte gerade jemand ihre Katze getreten“. Außer Politikern fallen, so scheint es, vor allem zwei Gruppen unter diese Einschätzung.



„anscheinend hellseherische Fähigkeiten“


Zum ersten Richter, wie anhand zweier Urteile am 2. Februar deutlich wurde. Das erste erging in zweiter Instanz am Landesarbeitsgericht in Freiburg gegen die Polizeiärztin Anette Franz. Sie hatte in einer kostenlosen Sonntagszeitung eine Anzeige geschaltet und darin das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 verglichen - dafür hat ihr das Land Baden-Württemberg gekündigt. Sie habe gegen ihre Pflicht verstoßen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und die Verfassung sowie staatliche Organe nicht verächtlich zu machen. „Die Überzeugung der Klägerin sei nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt“, teilte das Gericht mit. Sie habe „anscheinend hellseherische Fähigkeiten“ gehabt, so Lahr gegenüber dpa und verwies auf die geplante Impfpflicht und darauf, dass Quarantäneverweigerer zwangsweise untergebracht wurden.


Das zweite erging am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe für die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast. Auslöser war die 2015 aufgekommene Debatte über die Haltung der Grünen zur Pädophilie in den 1980er Jahren. Ein rechter Netzaktivist hatte einen Zwischenruf Künasts im Berliner Abgeordnetenhaus aus dem Jahr 1986 zunächst in seinem Blog und dann Anfang 2019 auf seiner Facebook-Seite verfälscht zitiert. Etliche Nutzer reagierten mit Vulgarismen wie „Schlampe“‚ „Sondermüll“ oder „Pädophilen-Trulla“. Künast wollte von Facebook die Daten der verantwortlichen Nutzer von 22 Kommentaren, um gegen diese juristisch wegen Beleidigung vorgehen zu können.

Das Berliner Landgericht verweigert dies 2019 zunächst komplett: Künast habe mit ihrer Äußerung Widerstand aus der Bevölkerung provoziert. Die Betroffene müsse als Politikerin in stärkerem Maße Kritik hinnehmen, so dass Facebook-Kommentare „wegen des immer noch vorhandenen Sachbezugs zu der Äußerung“ keine Beleidigung darstellen. Später hatte sich die Kammer auf Beschwerde Künasts korrigiert und immerhin sechs Kommentare als Beleidigung eingestuft. Das Berliner Kammergericht hatte dies auf zwölf Kommentare ausgeweitet. In Karlsruhe ging es im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde noch um die übrigen zehn Kommentare.


Die verletzten die Klägerin in ihrer persönlichen Ehre, so das Gericht. Der Schutz der Meinungsfreiheit diene zwar besonders der Machtkritik. Bei öffentlicher Verächtlichmachung setze die Verfassung aber gegenüber allen Personen Grenzen. Die Fachgerichte hätten die erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen. Das Kammergericht habe fälschlicherweise (!) angenommen, „eine strafrechtliche Relevanz erreiche eine Äußerung erst dann, wenn ihr diffamierender Gehalt so erheblich sei, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheine“. Das ist kein Witz, sondern reiht sich ein in eine Reihe von Klima-, AfD- und vor allem Corona-Urteilen, die die Einschätzung rechtfertigen, dass das höchste deutsche Gericht nicht mehr die Verfassung vor der Politik schützt, sondern die Politik vor der Verfassung, ja Moral inzwischen Recht schlägt.



„keine Angst vor Wutstürmen“


Der nächste moralische Kasus nur Tage später aber schien einen Wendepunkt zu markieren, traf er mit Harald Martenstein doch einen der bekanntesten Publizisten des Landes, der nach 34 Jahren den Tagesspiegel verließ. Das Blatt hätte ihn, „wenn auch mit geballter Faust in der Tasche“, wohl nur noch toleriert, so Krischke, weil er „als Beweisschreiber für etwas stand, das sich Redaktionen im Sinne der Außenwahrnehmung gerne ans Revers heften: dass es innerhalb der Redaktion einen gewissen Meinungspluralismus gäbe.“ Dem Abschied vorangegangen war ein Streit um eine Kolumne Martensteins, in der er die Position vertrat, dass es nicht antisemitisch sei, wenn Menschen auf einer Corona-Demonstration einen „Judenstern“, zumal mit der Aufschrift „Ungeimpft“, tragen.


Seine Argumentation entfaltete er so: Der Judenstern soll seine modernen Träger zum absolut Guten machen, zum totalen Opfer. Das sei zwar eine Anmaßung, auch eine Verharmlosung, für die Überlebenden schwer auszuhalten. Aber er ist nicht antisemitisch, denn: „Die Träger identifizieren sich ja mit den verfolgten Juden. … Von denen, die das ‚antisemitisch‘ nennen, würden wahrscheinlich viele, ohne mit der Wimper zu zucken, Trump mit Hitler und die AfD mit den Nazis vergleichen. Der Widerspruch in ihrem Verhalten fällt ihnen nicht auf.“ Der Tagesspiegel löschte die Kolumne von der Internetseite der Zeitung, also „depublizierte“ sie, ohne mit dem Autor zu sprechen.

Ein dummer Schachzug, weil der Text, wenn die Empörungswelle angelaufen ist, dadurch nicht an Strahlkraft verliert – im Gegenteil. In seiner letzten Kolumne, in der der Autor seinen Abschied verkündet, schreibt er: „Man sollte nicht Handlanger eines ideologischen Lagers sein, und man darf keine Angst vor Wutstürmen haben. Genau dazu ist die Meinungsfreiheit ja da: um Dinge zu sagen, die manche nicht hören möchten.“ Das hatte schon Orwell ähnlich formuliert. Und weiter: „Wo man glaubt, nur man selbst sei im Besitz der Wahrheit, bin ich fehl am Platz.“


Sein Fazit liest sich entsetzlich: „Nach Nationalismus und Kommunismus wächst eine neue totalitäre Ideologie heran; ich nenne sie ‚identitär‘, andere ‚woke‘. Vom Nationalismus hat sie das Stammesdenken, wir sind besonders wertvoll. Vom Marxismus hat sie die irre Idee geborgt, sie sei keine Meinung, sondern eine Wissenschaft. Sie hat edle Ziele, den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierungen zum Beispiel. Aber sie will die ganze Macht, sie ist unduldsam, sie kann skrupellos sein und brutal, um Andersdenkende auszuschalten. In den Medien wird sie immer mächtiger. Wer seine Meinung schlicht ‚die Wahrheit‘ nennt, kann von der Meinungsfreiheit anderer natürlich nichts halten.“


So dezidiert und drastisch hat das noch kein linkssozialisierter, dazu preisüberhäufter Mainstream-Publizist formuliert, der es überdies schlimm findet, in Zukunft in der Branche niemandem mehr trauen zu können, „auch den Besten nicht“. Und der in seinem Fall eine klare Warnung an junge Journalisten sieht, nichts mehr zu schreiben, „mit dem nicht schon mindestens zehn Kollegen durchgekommen waren, ohne unliebsam aufzufallen.“ Meinungsfreiheit ist nicht der historische Normalfall, muss er eingestehen. Wenn man nicht Tag für Tag für sie kämpft, sei sie schnell weg, „und das ist nicht gut für die Gesundheit.“ Sein Aufruf gab dieser Kolumne ihren Titel: „Man darf keinen Mut brauchen, um frei zu sprechen“.



„ausbleibende Willensbildung treibt Polarisierung voran“


Doch schon im Mai 2021 klagte er: „Es darf auf keinen Fall passieren, dass Opposition in diesem Land delegitimiert oder skandalisiert wird. Und solche Tendenzen beobachte ich“. Anlass war ein kläglich missglückter Tagesspiegel-Artikel, in dem versucht wurde, rund um die Aktion „Allesdichtmachen“ ein „antidemokratisches Netzwerk“ herbeizuschreiben. Das Blatt musste im Nachhinein zahlreiche Stellen korrigieren und sah sich zudem gezwungen, öffentlich um Entschuldigung zu bitten. Der entsprechende Artikel allerdings ist bis heute auf der Internetseite der Zeitung abrufbar - ein Schelm, der Arges dabei denkt. Prompt bilanzierte Krischke: „Der Tagesspiegel braucht Martenstein mehr, als Martenstein den Tagesspiegel braucht.“


Der Fall wurde vor allem aus zwei Gründen brisant. Zum einen erschienen – womit wir bei den Journalisten als zweiter Gruppe der Möchtegern-Zensoren wären – wenige Tage nach der Publikation in der Süddeutschen Zeitung, im Spiegel und auf t-online drei vernichtende Texte nicht nur gegen Martenstein, sondern darüber hinaus gegen Jan Fleischhauer, der im Focus die ketzerische Frage gestellt hatte, ob der Nationalsozialist Hitler nicht eher ein Sozialist und also Linker war, sowie gegen Ulf Poschardt von der Welt. Im SüZ-Text von Meredith Haaf stand tatsächlich „Nicht mal ignorieren ist hier leider nicht mehr genug.“ Martenstein Ende Februar schockiert in der WamS: „Das konnte man als Aufruf verstehen, diese Autoren aus dem öffentlichen Diskurs zu entfernen.“


Auch der inkriminierte Fleischhauer erkennt im Focus mehr als nur den Versuch einer Diskursverschiebung: „Sollte man besser sagen: einer politischen Flurbereinigung? Dass man meine Kolumnen für ahistorisch hält, für überdreht und überflüssig, meinetwegen auch für tumb – alles okay. Aber dass man mich an die Seite von Rassisten und Judenfeinden rückt, weil einem die These nicht passt: Das war ich bislang nur von der Antifa gewohnt. … Wenn man als Journalist bereits unter Antisemitismus-Verdacht gerät, weil man sich auf den Verfassungsschutz beruft, dann steht uns einiges bevor.“ Ein Diskursversagen konstatiert prompt Theisen: Die gemeinsame Suche in demokratischen Diskursen bleibe aus, weil alles „Abweichende“, Ängste vor „Weltoffenheit“ zumal, diskreditiert und abgedrängt würde.


Zum zweiten wies Martenstein in seinem Schock-Text akribisch nach, dass die von seiner Ex-Redaktion bemühten Verlautbarungen, dass und wie er in die angeblichen „Diskussionen“ um seine Kolumne eingebunden gewesen sei, allesamt falsch waren und ihn im Gegenteil mehr als 400 Solidaritätsbekundungen erreichten, in denen er über Abonnementkündigungen informiert wurde: „Kann es sein, dass es die angebliche Protestwelle von Lesern gegen diesen Text gar nicht gab? Sondern nur eine interne, infolge des Cancel-Aufrufs in der Süddeutschen?“ Wer seine Meinung nicht mit Argumenten untermauert, sondern mit seiner Identität, hat keinen Anspruch auf Zustimmung, erregt sich Theisen. Und wer die andere Meinung nicht mit Argumenten widerlegen kann, sondern den anderen zerstören will, der nimmt sich damit selbst aus dem Kreis der ernst zu nehmenden Stimmen: „Würde man diese beiden einfachen Regeln beachten, dann würde die auftrumpfende Regression als so dumm erscheinen, wie sie ist.“



„Gut enden kann das alles nicht“


Zunehmend aber wird die offene Gesellschaft – statt gegenüber ihren äußeren Feinden – nur im Innern gegenüber denjenigen verteidigt, die im Grunde mehr Protektion einfordern, Protektion für sich und ihren Stamm: „So treibt die ausbleibende demokratische Willensbildung die Polarisierung voran.“ Fleischhauer begreift diese Protektion als Projektion eines gesellschaftlichen Konsens‘, in dem man sich bewegt oder eben nicht. Laut Haaf bewegen sich im Konsens alle, die für eine progressive Politik eintreten. Prompt kommt sie auf genau den gesellschaftspolitischen Wandel zu sprechen, wie ihn das neue Regierungsbündnis verspricht, und die Kräfte, die darin eine Bedrohung sehen. „Als Feinde, die außerhalb des Konsens‘ stehen, gelten mithin diejenigen, die sich gegen diesen Wandel stellen, worunter eben schon fällt, dass man es als kritikwürdig erachtet, wenn eine Innenministerin in einem linksradikalen Blättchen publiziert“, entsetzt sich Fleischhauer: Gemeint war Nancy Faeser (SPD), die 2021 für das Magazin „antifa“ der radikallinken „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ geschrieben hatte, die der bayerische Verfassungsschutz im Jahresbericht 2020 nannte.


Die Paradoxie des National-Globalismus wird, und diese Parenthese über drei Absätze sei hier gestattet, mit der Ernennung der Greenpeace-Chefin, einer US-Bürgerin (!), zur Staatssekretärin im deutschen (!) Auswärtigen Amt auf den Punkt gebracht: Ihr Auftrag ist es, nationale Interessen dem globalen Klimaschutz unterzuordnen, statt deutsche Interessen mit den internationalen Gegebenheiten des Klimaschutzes abzugleichen. Da sage noch jemand, Gewalt führe nicht weiter und mit krimineller Energie erreiche man seine Ziele nicht, ärgert sich Cicero-Chef Alexander Marguier mit Blick auf das gewandelte Wesen der so geadelten NGO. Denn erst im Mai vorigen Jahres hatten Greenpeace-„Aktivisten“ im niedersächsischen Emden in einem Verladehafen mehrere hundert Schlüssel von Neuwagen der Marke VW „entwendet“, um diese später auf einem Gletscher in den bayerischen Alpen zu deponieren. Die Täter sprachen von einem „Signal“ gegen die „Klimazerstörung“, die Polizei hingegen von Hausfriedensbruch und besonders schwerem Diebstahl.


Eine „gewiefte Aktion“ twitterte damals übrigens der öffentlich-rechtliche NDR, bevor er diesen Tweet nach Protesten dann doch lieber schnell wieder löschte. Sie hielt Greenpeace jedoch nicht davon ab, wenig später mit einer neuen Aktion auf sich aufmerksam zu machen, die Menschenleben gefährdete: Während der Fußball-EM im Juni flog ein „Aktivist“ mit einem Motorgleitschirm über die Münchener Allianz-Arena, verfing sich im Blitzableiter und wäre um Haaresbreite auf die Tribüne gestürzt. Zwei Menschen wurden verletzt, der damalige Sprecher der Bundesregierung zeigte sich entsetzt über „eine unverantwortliche Aktion, die Menschen in große Gefahr gebracht hat“ – und es entbrannte eine Debatte darüber, ob Greenpeace die Gemeinnützigkeit entzogen werden solle.

Doch statt eines Entzugs der Gemeinnützigkeit darf Greenpeace nun mit seinem Spitzenpersonal direkt ins Auswärtige Amt einmarschieren und wohl bald auch am Kabinettstisch Platz nehmen. In Deutschland ist mittlerweile alles möglich, und wo der Staat sich wehrhaft zeigen müsste, bietet er sich als Beihelfer an, ärgert sich Marguier auch mit Blick auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung - siehe obige Resultate bundesdeutscher Rechtsprechung. Solange selbst Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit hehren moralischen oder ökologischen Zielen verbrämt werden können, ist ab jetzt wohl alles erlaubt: „Gut enden kann das alles nicht.“



„erhebliche Störgefühle“


Obwohl sie Marguier so nicht nannte, erinnert die mediale und politische Situation an Carl Schmitts berühmte Unterscheidung zwischen der Phase der Debatte und dem Moment der Entscheidung. Die Debatte findet in der „Schwatzbude des Parlaments“ statt. Doch zur politischen Macht wird sie erst, wenn eine Exekutive aus der Fülle der Argumente und Meinungen die eine Entscheidung trifft. Die Abwertung der Debatte hat Schmitt zu seinem Politikmodell des Dezisionismus gebracht: Nur die Entscheidung ist entscheidend. Wer die Macht darüber hat, hat sie unabhängig von der schwatzenden Öffentlichkeit. Die absolute Macht hat nach dieser Logik der Souverän, der über den Ausnahmezustand entscheiden kann: er ist berechtigt darüber zu entscheiden, nach welchen Regeln er seine Entscheidungen treffen darf – auch die, adhoc eine Greenpeace-Chefin zu installieren.

Jürgen Habermas‘ „Deliberalismus“ als Gegenmodell einer „geglückten Öffentlichkeit“, in der man sich gegenseitig berät und diese Beratung bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wird, erscheint dann vor allem als Kompromissmodell: Der Entscheider ist weniger ein mächtiger Souverän als ein schwacher Gesellschaftsmoderator. Die Vor- und Nachteile solch moderierenden Politikstils konnte man in den 16 Merkel-Jahren erleben. Doch nicht Merkels zauderndes Moderieren bleibt in Erinnerung, sondern vor allem ihre Momente des Dezisionismus: Fukushima, Migrationskrise oder die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ machen mit der langatmigen Entscheidungsfindung kurzen Prozess: „Genug geschwatzt, die Welt geht unter, jetzt zählen nur noch harte und schnelle Maßnahmen“, so Theisen.


„Wer mit dem Ausnahmezustand der Klimakatastrophe argumentiert, braucht keine Beratung mehr. Die Öffentlichkeit soll kein Ort der gegenseitigen Argumente mehr sein, sondern sie wird zu einer Einbahnstraße, auf der die eine Seite ihre Anhänger in Marsch setzt und zugleich von allen anderen erwartet, dass sie sich dieser Richtung anschließen“, befindet Bernd Stegemann im Cicero. In der Praxis würden die Grenzen des Sagbaren immer enger gezogen – nicht nur durch eine Rhetorik des Ausnahmezustands, sondern auch durch Aggressionen gegen abweichende Meinungen und die Unlogik der Identitätspolitik“, meint er. Wenn aber die Debatten im Modus des Ausnahmezustands geführt werden, wird jede Aussage darauf hin überprüft, welche Auswirkungen sie haben könnte. Sie muss sich nun rechtfertigen, ob sie nicht eine Gefahr bedeutet.


Da die Bewertung der Gefahr aber von denen vorgenommen wird, die den Ausnahmezustand für sich reklamieren, fällt das Urteil ebenso vorhersehbar wie einseitig aus: Jede Abweichung von ihrem Meinungskorridor gilt als Beeinträchtigung ihrer Anweisung, was jetzt zu tun ist. Darum gilt jede Abweichung als Gefahr, die mundtot gemacht werden muss: Nicht umsonst gehörte die Verbannung vom antiken Griechenland bis zu Stalins GULAGs zu den schlimmsten Strafen. Das erfuhr jüngst neben Martenstein auch Katrin Seibold, die bis dahin 18 Jahre lang für die Öffentlich-Rechtlichen tätig war. Sie habe sich kritisch zur Corona-Berichterstattung geäußert und damit im ZDF irgendwie „gestört“. In ihrem Kündigungsschreiben heißt es laut BILD unter anderem: „Redaktionssitzungen werden von Ihnen immer wieder für Kritik am System genutzt, was bei Kolleg:innen erhebliche Störgefühle auslöst. […] Das Vertrauensverhältnis ist durch Ihr Verhalten so nachhaltig beschädigt, dass die Beschäftigung nach Ablauf des Honorarzeitvertrags für uns nicht mehr vorstellbar ist.“



„moralisches Weltgericht“


Und das erfuhr auch der mäßig bekannte, 1969 in Rostock geborene Schauspieler Robert Beyer, der eine Fernsehsendung über Kolonialismus verfolgt und sich anschließend auf seinem privaten Facebook-Account in Fiction History versuchte. Er habe darüber nachgedacht, was geschehen wäre, wenn sich die sogenannten „Indianer“ gegen die Einwanderer aus Europa behauptet hätten, teilte Beyer seinen knapp tausend Followern mit. Dann nämlich gäbe es die Vereinigten Staaten nicht. Doch wer hätte dann Europa von den Nazis befreien sollen? Sei die Geschichte des Fortschritts nicht immer brutal?


Der Shitstorm gegen diesen privaten Post ließ nicht lange auf sich warten und zog eine Pressemitteilung der Schaubühne am Lehniner Platz in Berlin-Wilmersdorf nach sich, wo Beyer seit 1999 zum festen Ensemble gehört. Darin ist unter anderem zu lesen, der Schauspieler verharmlose den Massenmord an der indigenen Bevölkerung Amerikas, sein Text sei rassistisch und diskriminierend, man verurteile ihn und entschuldige sich. Robert Beyer entschuldige sich ebenfalls. Er habe sich auf Facebook und auch „intern“ entschuldigt und sich zudem entschlossen, an einem „Einzelcoaching zum Thema Rassismus und Diversität“ teilzunehmen. „Wir bekennen uns als Leitung des Theaters zu der Verantwortung und Aufgabe, klare Leitlinien zu schaffen, dass bei solchen Vorfällen adäquate Maßnahmen erfolgen“, schließt der Text. Auch das ist kein Witz.


Interessant ist das mediale Echo auf diesen Fall. Denn als sei er der Tropfen, der nach Martenstein das Fass zum Überlaufen brachte, äußerten Publizisten plötzlich - quer durch die politischen Lager - erstmals Verdruss über die um sich greifende politisch korrekte Empörungskultur und Disziplinierung „Falschdenkender“. So verleiht Jürgen Kaube in der FAZ seiner Irritation über den „polizeilichen Ton“ der Pressemitteilung Ausdruck und spricht von „Umerziehungsmaßnahmen“. Der Mitherausgeber moniert außerdem, dass das Theater nicht mitteilt, was der Schauspieler denn nun genau gesagt hat und inwiefern es rassistisch war. Dies werde vielmehr vorausgesetzt.


Ähnlich sieht es Jakob Hayner vom linken Neuen Deutschland. Sowohl die Pressemittteilung als auch die meisten Medien (mit Ausnahme der FAZ) hätten nur „die Deutung (Verharmlosung, Rassismus) und das Urteil (Selbstkritik, Besserungsseminar)“ präsentiert beziehungsweise verbreitet: „Der Casus knacksus wurde mit keinem Wort erwähnt.“ So nehme man den Menschen die Möglichkeit, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Das Vokabular der Pressemitteilung – „Vorfälle! Maßnahmen!“ – lasse „Zweifel aufkommen, ob in der Schaubühne noch jemand Victor Klemperer oder das ‚Wörterbuch des Unmenschen‘ im Regal stehen hat.“


In der Süddeutschen deutet Peter Laudenbach das Vorgehen der Schaubühne als „Angstreflex“ und „Shitstorm-Panik“. Auch er kritisiert die „sehr drastische Rhetorik“ der Pressemitteilung. Das Theater verwechsle sich mit einem „moralischen Weltgericht“. Anstatt das Thema im Privaten anzusprechen und um die Löschung des „peinlichen“, „schrillen“ aber auch „belanglosen“ Facebook-Eintrags zu bitten, hätten die Verantwortlichen dem Posting durch die „öffentliche Hinrichtung“ des Verfassers erst größere Aufmerksamkeit verschafft – diese Hinrichtung durch „seine“ Redaktion hatte auch Martenstein bitter enttäuscht.



„Regression der westlichen Demokratien“


„Im Nationalismus galt das Wort eines Deutschen in Deutschland mehr als das eines Fremden. In der Wiederauflage der doppelten Standards soll das Wort einer Opfergruppe mehr Geltung haben als das der Mehrheitsgesellschaft“, so Stegemann. Agitieren statt Debattieren. Doch wenn mit der Zugehörigkeit zu einer Opfergruppe besondere Privilegien verbunden sind, übt sie eine Sogwirkung auf alle anderen aus – egal wie sie zustande gekommen ist: Die Trans-MdB Tessa Ganserer wird nicht die letzte ihre Art sein, auf die sich die LSBTTIQ-Gemeinde beruft, um Diskriminierung anzuprangern - und sich politische, pekuniäre, mediale und erst recht soziale Vorteile zu verschaffen.

Die Radikalität des Ausnahmezustands, die Aggression gegenüber abweichenden Meinungen und die Anspruchshaltung des „Wir zuerst“ bilden ein Dreieck, dessen Seiten sich gegenseitig bestätigen und affirmieren. Ist das Dreieck eingespielt, so baut es mit jeder neuen Empörungswelle an seiner Macht: „Der Umbau findet nicht nur auf einer inhaltlichen Ebene statt, auf der die Forderungen des Ausnahmezustands und die Vorrechte der Opfergruppen durchgesetzt werden, sondern er findet auch auf der Ebene der Regeln statt, wie öffentlich miteinander gesprochen wird.“ Dieser Umbau sei für die Entwicklung der Gesellschaft so gravierend, dass man inzwischen von einer großen Regression der westlichen Demokratien sprechen könne, bestätigt Stegemann damit Theisens Hypothese.


Das Hauptmerkmal dieser Regression ist die Abwertung der Sachargumente: Statt ihrer entscheidet die Position des Sprechers darüber, ob die Aussagen wahr sind und gehört werden (dürfen). Opfern muss immer geglaubt werden: Die Realität schrumpft auf den engen Radius der eigenen Identität. Daniel Matissek schrieb auf dem Blog Ansage gar von einer merkelverursachten „Verblödungsspaltung“. Damit sind wir an einem Scheideweg angelangt: Politik aus der ersten Person Singular oder der ersten Person Plural? Denkt man nun Stegemanns intentionalen Ausnahmezustand mit Martensteins identitärem Totalitarismus im Sinne einer identitätspolitischen Hierarchisierung der Sprecherposition zusammen, offenbaren sich Abgründe.


Je autoritärer ein Regime ist, desto rigider reglementiert es das öffentliche Sprechen, weiß Stegemann. Denn was nicht öffentlich besprochen werden kann, kann auch nicht (mehr) zum Gegenstand von Kritik an den Herrschenden werden. Empörung ist kein Argument, Diffamierung kein Beweis. Geht die Regression jedoch weiter, so Theisen, entsteht eine Öffentlichkeit, die Themen nur noch in der Kriegslogik des Ausnahmezustands verhandeln kann. Eine solche Öffentlichkeit aber ist den Problemen einer modernen Gesellschaft nicht gewachsen, es sei denn um den Preis der Selbstzerstörung.




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Über den Autor: Thomas Hartung, geb. 1962 in Erfurt; promovierte nach seinem Lehramtsstudium in Magdeburg 1992 zur deutschen Gegenwartsliteratur und war danach als Radio- und Fernseh-Journalist in Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie als freiberuflicher Dozent für Medienproduktion und Medienwissenschaft an vielen Hochschulen Deutschlands tätig; der bekennende „Erzliberalkonservative“ trat als Student in die LDPD ein und 1990 aus der FDP aus: von „misslungener Einheit“ nicht nur mit Blick auf die Parteienfusion spricht er bis heute; Hartung war im April 2013 Mitbegründer der AfD Sachsen und wurde zweimal zum Landesvize gewählt. Seit März 2020 ist er Pressesprecher der AfD-Fraktion Baden-Württemberg. Hier können Sie TUMULT abonnieren. Für Einzelbestellungen klicken Sie bitte hier.


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