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Michael Carlo Klepsch: DIE BERLINER REPUBLIK UND DER FLUCH DER BÖSEN TAT

Vor dreißig Jahren, am 20. Juni 1991, trat in Bonn der Deutsche Bundestag zusammen, um eine weitreichende Entscheidung zu treffen. Die fast zwölfstündige Debatte zur künftigen Hauptstadt im wiedervereinten Deutschland gilt als eine der Sternstunden des Parlaments. Mit knapper Mehrheit beschlossen die Abgeordneten, die über vierzig Jahre gelungene demokratische Neubegründung in Bonn hinter sich zu lassen und an einem historisch schwerst belasteten Ort zu versuchen, Kontinuität zu wahren. Mit dem Umzug von Bundestag und Bundesregierung an die Spree begann, so wurde bald plakativ festgestellt, die Berliner Republik. Spätestens seit dem Ende des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts löst in ihr geradezu eine Krise die nächste ab. Auf die „Bankenkrise“ folgte sogleich die „Eurokrise“, mit der „Flüchtlingskrise“ verschärfte sich die Krise der EU, deren einstweiliger Kulminationspunkt der Brexit darstellte. Gibt es vielleicht eine untergründige Verbindung zwischen dem gewählten Ort der Hauptstadt und der Krisenhaftigkeit ihrer Politik? Könnte es sein, dass gleichsam ein „Fluch der bösen Tat“, wie es Schiller einst ausdrückte, auf diesem Ort lastet, der bereits im Kaiserreich und spätestens in der Zeit des Nationalsozialismus zu einem unglückseligen genius loci der deutschen Geschichte geworden ist? Dieser Frage soll im folgenden nachgegangen werden.


Als der Zweite Weltkrieg 1945 zu Ende ging, glich die Hauptstadt des Hitler-Reiches einer apokalyptischen Trümmerlandschaft. Verheerender noch als an allen anderen Orten, die durch den faschistischen Angriffskrieg verwüstet worden waren, lag Berlin nicht nur materiell, sondern auch in sämtlichen moralisch-ethischen Kategorien darnieder. Der Ort, an dem bis dahin unvorstellbare Menschheitsverbrechen geplant und bereitwillig zur Ausführung gebracht wurden, ist unauslöschlich davon gezeichnet, dass sich dort die Stätten befinden, an denen die Menschheitsverbrechen zur Welt kamen, die in deutschem Namen im 20. Jahrhundert begangen wurden. Diesem unseligen Hintergrund versuchte man sich in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland durch einen politisch Neuanfang an einem historisch unbelasteten Ort zu entziehen. Auch sprachlich wurde mit dem Begriff der „Stunde Null“ der Versuch eines Epochenwechsels eingeleitet, der einen unmissverständlichen Bruch mit der Vergangenheit anzeigen sollte. Mit einer dem altrömischen Vorbild entliehenen Strategie der damnatio memoriae, der weitgehenden symbolmäßigen Auslöschung der Erinnerungen an die Geschehnisse der gebannten Vergangenheit, gelang es der 1949 gegründeten Bundesrepublik vor allem im Hinblick auf die personellen Verstrickungen mit dem Dritten Reich lange Zeit die nationalsozialistische Vergangenheit erfolgreich auf Distanz zu halten. Unterstützend für das zu einem beträchtlichen Teil belastete Kollektiv wirkte sich die pragmatisch angelegte Flucht in den ökonomischen Erfolg der Wirtschaftswunderzeit aus. Außenpolitisch hingegen setzte man auf andere Akzente: Mit Schuldeingeständnissen, Entschädigungszahlungen und der Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft und ihr militärisches Verteidigungsbündnis bestand die Absicht, sich von der belastenden Erinnerung an die Vergangenheit zu läutern und sich davon wenigstens symbolisch freizukaufen. Die Verinnerlichung der Westbindung und des Europagedankens, die nicht unwesentlich zur raison d´être der Bonner Republik werden sollten, trug zusammen mit dem ökonomischen Aufschwung und seinem sozialstaatlichen Ausgleich wesentlich dazu bei, dass es der alten Bundesrepublik gelang, zu einem Erfolgsmodell zu werden. Ebenso wie die Oder-Neiße-Linie als Ostgrenze wurde in der Bonner Republik die Normativität des Faktischen zum leitenden Prinzip. In der alltäglichen Politik rückte die Frage der Wiedervereinigung immer mehr in einen unbestimmten, fernen Hintergrund, geeignet alleine an rituellen staatlichen Gedenktagen rhetorisch behandelt zu werden. Bei diesen Gelegenheiten wurde dann zwar mantrahaft der Anspruch aufrecht gehalten, dass das zwischen Ost und West geteilte Berlin einmal wieder die gesamtdeutsche Hauptstadt werden sollte. Alleine, der Glaube an eine in absehbarer Zeit bevorstehende deutsche Wiedervereinigung war bei den handelnden Akteuren kaum vorhanden.


Mit dem unvorhergesehenen Mauerfall am 9. November 1989 und den politischen Veränderungen der Epochenjahre 1989/90 rückte die staatliche deutschen Einheit und mit ihr die Frage der zukünftigen deutschen Hauptstadt mit einem Schlag in den Vordergrund. Nach Lage der Dinge kamen dafür nur zwei Städte in Betracht. Zum einen, das während des Kalten Krieges vom Westen selbst unter der Gefahr eines realen Krieges entschlossen vor dem Zugriff des Kommunismus verteidigte Westberlin, mit dem Mauerfall nunmehr wieder zu einer räumlichen politischen Einheit vereinigt, dem eine gesamtdeutsche Symbolwirkung zukam. Zum anderen die rheinische Kleinstadt Bonn, Parlaments- und Regierungssitz des ursprünglich als provisorisch angesehenen Weststaates, das sich durch die gelungene neubegründete Tradition auch weiterhin als Hauptstadt des glücklich wiedervereinten Landes empfahl. Die vielfältigsten Überlegungen spielten in diese Entscheidung mit hinein. Als in letzter Instanz der Deutsche Bundestag im Juni 1991 über die Hauptstadtfrage entschied, beherrschten wie auch immer geartete geschichtsphilosophische Überlegungen aber kaum die Diskussion. Die Geister der Vergangenheit – in der Bonner Republik gleichsam erfolgreich in der Flasche gebannt – schienen den Abgeordneten zukünftig keine ernsthafte Bedrohung mehr darzustellen, die sich nach selten kontroverser, alle Partei- und Fraktionsgrenzen überschreitender Debatte für Berlin als neuem Parlaments- und Regierungssitz entschieden.


Diese Einschätzung ging einher mit einem gleichzeitig sich entspannenden geschichtspolitischen Paradigmenwechsel. An die Stelle der nach 1945 im Westen vorherrschenden Strategie der damnatio memoriae gegenüber dem NS-Führerstaat und dessen restlos diskreditierter Ideologie trat – verbunden mit einem Generationenwechsel in den sechziger Jahren – allmählich eine weitgehend als heilsam empfundene Aufarbeitung der Historie. Die mit den Nürnberger Prozessen verbundene juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen spielte dabei zunächst eine Vorreiterrolle. An diesem Prozess, der zuerst von den alliierten Siegermächten angestoßen wurde, beteiligten sich mehr und mehr auch die Historiker. Von akademisch fachwissenschaftlicher Seite wurde sodann die Frage nach dem Ursachen des Aufstiegs Hitlers zur Macht und den verborgenen Kontinuitätslinien in der deutschen Geschichte aufgeworfen, die in jenen unheilvollen Jahren zwischen 1933 und 1945 kulminierten und Hitler im Großen und Ganzen die Gefolgschaft bis in den Untergang sicherten. Für die breite Bevölkerung war es ein Fernseh- und Medienereignis, das 1978 dazu führte, dass seitdem der zumeist als Holocaust bezeichnete industriell betriebene Mord an den deutschen und europäischen Juden ins kollektive Bewusstsein der Nation trat, und in jeder Familie die Frage nach der individuellen Verantwortung der Eltern- und Großelterngeneration für die eindringlich geschilderten Geschehnisse aufwarf. Der Fernsehfilm Holocaust beschleunigte den sich abzeichnenden geschichtspolitischen und fachwissenschaftlichen Paradigmenwechsel. Spätestens seit den frühen achtziger Jahren wurde die Wendung des spanischen Philosophen George Santayana „Wer die Vergangenheit nicht kennt, ist dazu verurteilt, sie zu wiederholen“ zu einer festen sprachlichen Wendung in den politischen Diskussionen. Durch zahllose Gedenkreden und historische Schriften zog sich diese Einschätzung bis heute wie ein roter Faden zur inhaltlichen Begründung des gebrochenen Schweigens gegenüber der unmittelbaren Nachkriegszeit in Deutschland, – und der Verfasser erinnert sich wohl, dass er sich dieser Begründung einst ebenso bediente[1].


So erfolgreich die Durchsetzung dieses neuen Diskurses denn auch war, der in der Bundesrepublik im Wesentlichen durch die Studentenbewegung und später die sogenannte Achtundsechziger Generation in ihrem „Marsch durch die Institutionen“ getragen wurde, und sich dabei im unausgesprochenen Einklang mit der Auffassung der Staats- und Parteiführung der DDR befand, so sehr geriet doch im Nachhinein in Vergessenheit, wie sehr sie im Gegensatz zu anderen philosophischen und staatspolitischen Maximen der Vergangenheit stand. Nicht nur, dass man es mit einem unaufgelösten ideologischen Widerspruch zu tun hatte, der sich daraus ergab, dass die zentrale Referenzfigur der politischen Linken, Karl Marx, zu einer gänzlich anderen Einschätzung gekommen war. In seiner Schrift „Der 18. Brumaire des Louis Bonaparte“ schloss Marx eine genaue Wiederholung historischer Ereignisse aus, als er feststellte: „Hegel bemerkte irgendwo, dass alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce“[2].


Vierzig Jahre nach dem Untergang des Dritten Reiches sprach sich 1985 der angesehene Münchener Historiker Martin Boszat in der Zeitschrift Merkur für eine „Historisierung des Nationalsozialismus“ aus[3]. Er löste damit eine kontroverse Debatte aus, die mit geringen Akzentverschiebungen nahezu nahtlos in den „Historikerstreit“ überging. Dem Anliegen Broszats, den Nationalsozialismus zu historisieren – missverständlich als eine Schlußstrichdebatte angesehen – wurde, ebenso wie der Ansatz von Ernst Nolte die Verantwortung an den nationalsozialistischen Untaten in einen gesamteuropäischen Kontext gleichsam aufzuteilen, entschieden widersprochen. Die leidenschaftliche Debatte führte dazu, den bereits zuvor in der sozialdemokratischen Ära der Bundesrepublik hergestellten Konsens zu bekräftigen, dass ein demokratisches Gemeinwesen die Herausforderungen der Zukunft nur dann erfolgreich zu bewältigen in der Lage sei, wenn es sich schonungslos der Verfehlungen und Verbrechen der Vergangenheit gestellt habe.


Diese Maxime begleitete in den neunziger Jahren das Bonner politische Personal, das die Planungen des Übergangs nach Berlin leitete und sich dort von 1998 an betätigte, als der Hauptstadtwechsel vollzogen wurde. Gewiss, es war das gleiche politische Personal, das die Kontinuität wahren und in Berlin den Neuanfang gestalteten sollte. Doch zugleich zog im Hintergrund die neue Hauptstadt zahlreiche Begehrlichkeiten auf sich, die in den bewusst bescheidenen Bonner Rahmen schwerlich gepasst hätten und deswegen als überdimensioniert abgelehnt worden wären. Während noch Helmut Schmidt das Kanzleramt in Bonn mit dem „Charme einer rheinischen Sparkasse“ zur Bewältigung seiner Aufgaben genügte, geriet das von seinem Nachfolger Helmut Kohl architektonisch neu in Auftrag gegebene Berliner Kanzleramt gleich zur größten Regierungszentrale der Welt. Achtmal größer als das Weiße Haus in Washington überragt es seitdem mit einer Höhe von 36 Metern die Berliner Traufhöhe von 22 Metern; auch diese Größe reicht seinen Nutzern mittlerweile nicht mehr, dass ein Anbau geplant ist.


Das neue Regierungsgebäude an der Spree wurde zum Symbol und deutet bereits an, dass mit Berlin als Hauptstadt wie als Parlaments- und Regierungssitz offenbar die Versuchung immer größer wurde, politische Projekte anzugehen, die Gefahr laufen, sich als überdimensioniert zu erweisen: Aus der Europäischen Union – in Bonner Zeiten als „Europa der Vaterländer“ angelegt – wurde mit dem Umzug nach Berlin ein Staatengebilde mit einer gemeinsamen Währung, das sich mehr und mehr von der föderalistischen Idee Europas verabschiedete. Auch der „Rheinische Kapitalismus“, wie er sich in den vierzig Jahren der Bonner Republik als Mischform zwischen dem Kapitalismus neo-amerikanischer Prägung und sozialstaatlichen Aspekten skandinavischer Provenienz in der Bonner Republik entwickelte, verwandelte nach dem Umzug an die Spree seinen Charakter hin zu einem liberalisierten börsengetriebenen Kapitalismus. Freilich, der Glaube an die sich selbst regulierende Wirkung der „unsichtbaren Hand“ in Form einer segensreichen Entfesselung der Marktkräfte war zu Anfang der Nullerjahre in sehr vielen Ländern verbreitet, was international dazu beitrug, dass die sogenannte „Bankenkrise“ des Jahres 2008 das Weltwirtschaftssystem an den Rande des Abgrundes führte. Indes erwies sich die Bundesregierung in Berlin als besonders eifriger Adept dieser Lehren in ihrem Bestreben, die bundesdeutsche Wirtschaft zu „modernisieren“ und die als nicht mehr zeitgemäß angesehene Form des „Rheinischen Kapitalismus“ zu entflechten. Gleiches gilt für den Umgang mit dem Asylrecht in Berlin. Während in Bonn Anfang der neunziger Jahre eine restriktivere Handhabung beschlossen wurde, kam es nach dem Hauptstadtwechsel zu seiner grenzenlosen Ausweitung. Zusätzlich legte die Leitung des Bundeskanzleramts in Berlin großen Wert darauf, dass es selbst bei einem Millionenfachen (oder selbst gar Milliardenfachen?) Begehren keine praktisch-rationale Obergrenze für die Gewährung politischen Asyls in Deutschland gebe.


In einer Stadt, die flächenmäßig mit fast 900 Quadratkilometern mehr als sechs Mal so groß ist wie die alte Bundeshauptstadt wurden noch weitere Wünsche und Begehrlichkeiten laut, die schließlich auch eine neue Erinnerungskultur begründeten. Was in Bonn als damnatio memoriae begann, sollte sich in Berlin mehr und mehr ins Gegenteil verkehren. Aus dem Versuch, der geschichtlichen Belastung weitgehend aus dem Wege zu gehen, wurde eine neue raison d´être der Berliner Republik: Die Verpflichtung zur andauernden Erinnerung. Angesichts der Bedeutung der Geschehnisse sicher eine unumgängliche Entscheidung: Dies war man den Überlebenden und ihren Opfern schuldig, genau so auch zur Mahnung: Historiae magistra vitae. Die Geschichte als Lehrmeisterin des Lebens. „Die Frage aber, bis zu welchem Grade (Hervorhebung durch den Verf.) das Leben den Dienst der Historie überhaupt brauche, ist eine der höchsten Fragen und Sorgen in betreff der Gesundheit eines Menschen, eines Volkes, einer Kultur“, schrieb 1873 Friedrich Nietzsche in der zweiten seiner „Unzeitgemäßen Betrachtungen“ und schlußfolgerte daraus: „Das Unhistorische und das Historische ist gleichermaßen für die Gesundheit eines einzelnen, eines Volkes und einer Kultur nötig“[4]. Bereits im Vorwort führte Nietzsche die Überzeugung aus, dass „eine hypertrophische Tugend so gut zum Verderben eines Volkes werden kann wie ein hypertrophisches Laster“[5]. Folgt man dem Philosophen stellt sich die Frage, ob der „Fluch der bösen Tat“ heute darin bestehen könnte, dass eine mittlerweile hypertrophische Tugend – im Falle der Berliner Republik eine den ganzen Verlauf der deutschen Geschichte in den Schatten stellende Allgegenwärtigkeit der NS-Vergangenheit – genauso zum Verderben führen könnte, wie einst die hypertrophierten Laster in NS-Zeiten. Ist das Phänomen des „Antideutschtums“, das sich aus ehemals gesellschaftlich randständigen Bereichen bis heute in stillschweigender bis offener Zugehörigkeit bis in die Reihen des Bundestags, seines Präsidiums und anderer hoher Staatsorgane ausgebreitet hat, nicht ein ernstzunehmendes Anzeichen für einen bereits eingetretenen „Kollateralschaden“, der vom Ausbleiben einer angemessenen Historisierung der NS-Zeit verursacht worden ist?


Die Fähigkeit zum Vergessen ist vielleicht der eindringlichste Zug unserer Spezies, stellt der kanadische Anthropologe Wade Davis fest. Da ein von oben angeordnetes Vergessen für komplexe Gemeinschaften nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich ist, in denen sich eine Weiterexistenz nicht anders bewerkstelligen lässt, als in einer Ausblendung geschehener Schrecken, ist nach einer Übergangsphase die angemessene Historisierung dieser Verbrechen notwendig. Was geschieht, wenn gesellschaftliche Großgruppen gezwungen sind, begangene Verbrechen unfassbaren Ausmasses nicht zu historisieren, sondern ihnen im täglichen Leben immer wieder neu zu begegnen, ist bislang kaum erforscht. Es sollte kein Tabu sein zu überprüfen, ob nicht daraus Formen der kollektiven Autoaggression resultieren, die eine tiefere Ursache für die besondere Krisenanfälligkeit der Berliner Republik darstellen könnte.



[1] Michael Carlo Klepsch, Das vergessene braune Erbe. 60 Jahre Landtag Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2011, S. 5. Siehe auch ders, Picasso und der Nationalsozialismus, Düsseldorf 2008.

[2] Karl Marx/Friedrich Engels - Werke, "Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte", Bd. 8, Berlin/DDR 1972, S.115.

[3] Martin Broszat, Plädoyer für eine Historisierung des Nationalsozialismus, in: Merkur Heft 435 v. 1. Mai 1985.

[4] Friedrich Nietzsche, Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben, Basel 1984, S. 12ff.

[5] Ebd., S. 7.




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Über den Autor:


Dr. Michael Carlo Klepsch, geboren 1964, studierte Geschichte, Politikwissenschaft und Kunstgeschichte. 1999 promovierte er bei Wolfgang J. Mommsen in Neuerer Geschichte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.


Nach jahrelanger Tätigkeit im Parlamentsbetrieb ist er gegenwärtig als freiberuflicher Politikberater und Publizist tätig.



 

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