Das Landgericht Halle hat einen Händler namens Sven Liebich zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Der Mann hatte unter anderem Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ verkauft. Die Strafe erging wegen Volksverhetzung und übler Nachrede. Die ursprünglich vorgesehene Bewährung wurde aufgehoben, da Liebich den Warnschuss missachtet habe.
Dazu ein paar Fragen an die zuständigen Stellen:
Was wäre geschehen, wenn der Baseballschläger die Aufschrift „Bewährungshelfer“ getragen hätte?
Was wäre passiert, wenn Liebich Hundefutter unter dem Namen „Liebichs Fleischextrakt“ angeboten hätte?
Was wäre zu erwarten, wenn er Badesalz unter dem Etikett „Muntermacher“ auf den Markt gebracht hätte?
Was ist aus dem Mann geworden, der öffentlich dazu aufgerufen hat, AfD-Mitgliedern ins Gesicht zu spucken?
Was ist mit denjenigen geschehen, die unter dem Motto „Nazis töten“ durch die Straßen gezogen sind?
Mit was hat zu rechnen, wer statt Putins Feldzug gegen die Ukraine Roosevelts Vorgehen gegen Mexiko einen Angriffskrieg nennt?
Was droht demjenigen, der einen Pleitegeier auf den Namen Habeck tauft? Oder Frau Roth einen Appetitzügler nennt?
Darf man den Ruf „Das Kalifat ist die Lösung“ schon oder schon nicht mehr als Volksverhetzung bezeichnen
Und ist es noch erlaubt, an den Unterschied zwischen Rechtsstaat und Gerechtigkeit zu erinnern?
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Über den Autor: Konrad Adam, geb. 1942, Journalist, Publizist und Politiker, war 1979 bis 2000 Feuilletonredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, anschließend bis 2007 Chefkorrespondent und Kolumnist der Tageszeitung Die Welt.
Beitragsbild: Rod Waddington from Kergunyah, Australia, CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons
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